B16A2 Motor in Honda Civic EJ1

  • Sally miteinander, ich habe einen kleinen motorswap vor, habe aber keine Ahnung ob alles passen wird, bitte um par hilfreiche Infos und Tipps, möchte den B16A2 Motor vom honda civic eg6 in meinen honda civic ej1 verpflanzen, danke schon mal für die antoworten. :D

    JDM AS FU

  • Ganz ehrlich. Spar Dir die Mühe, Nerven und Kosten. Schlussement hast Du immer noch Trommelbremsen auf der Hinterachse, hast immer noch keinen echten VTI Civic und hast erger im extrem Fall.
    Verkauf Dein EJ1 und kaufe Dir einen echten Civic VTI. Im nach hinein wirst du damit glücklicher sein ;):thumbup:

  • @mätthu : nein das finde ich nicht. das coupe ist viel geiler als die limusine. kollege hatte auch nen ganz geilen.


    was ich aber empfehlen würde wäre den geswapten mit mfk vom rperformance zu kaufen.
    bezglich hinterachse kannst du auch ne andere achse nehmen .die vom eg6 vlt. oder die vom eg9 ich denke sogar dass du gleich die vom itr nehmen kannst. vo und hinten. dann hast du gleich noch den bigbrake swap.

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  • @ dani_eg6
    swapen kann man vieles. aber wie willst du die achse und scheibenbremsen hinten eintragen lassen?

  • Also ich hätte eben noch einen kompletten eg6 auf einem abruch, hat nur einen kleinen heckschaden, sonst ist denke ich mal alles in takt, also könnte alles von dem in mein coupe swapen. Nur eben, wie hoch ist dann der aufwand, werkstatt und werkzeug wer nicht so sehr das problem, nur ob ich dann alles eingetragen bekomm oder eben überhaupt das auto vorführen kann ist die frage. Im prinzip ist das coupe ja der gleiche wie ein eg6, nur eben ohne abs, ohne scheibenbremsen hinten und dohc mit 160ps.

    JDM AS FU

  • Um dir mal eine Sachliche info zu geben. B16A2 ist so weit ich weiss nicht prüfbar ohne grossen Aufwand, da er mehr als 20% Mehrleistung hat.

  • kannst auch den a1 eintragen ;-) weiter erzähl ich jetzt nicht um nicht illegale tipps zu geben.

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  • Ja das stimmt
    b16a1, also crx und cicicmotor kannst du einbauen und musst nur eine lärmmessung für 360.- beim fakt machen.


    125ps+20%=150


    einbauen spasshaben....
    kleiner tipp. entweder trozdem hinterachse übernemen oder mätthus swap kaufen wens ein gutachten dazugibt. nichtnur besser zum fahren sondern auch grössere sicherheit....

  • also wenn er nen kompletten eg hatt kann er ja gleich die hinterachsrn vom eg6 übernehmen.


    und bezgl. b16a2 falls du das a2 mal ganz ganz schlecht lesen kannst und aus versehen das a1 nachstanzt merkt das kaum jemand. ;)


    das ist aber illegal und kann zu problemen führen mit dem stva. wenns denn jemand merkt!;)

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  • Gerade darum. die ksport habenev gutachten
    die hinterachse dea egs nicht. honda gibt da auch keibe freigabe. haben schon für dark13 eh6 gefragt.


    Wwnsi es merken gibst du die nr auf dem platz ab und musst die karre mit dem hänger holen da dies ne technische änderung ist

  • Die andere frage ist würden sies merken. Habe schon viel gehört das es nicht auffällt nicht mal auf der Mfk

    Minty Fresh B-Series

  • In der Typengenehmigungsnr. im Fahrzeugausweis steht alles von A-Z wie und mit was das Fahrzeug ausgeschtatet ist ;)

  • Ausgestattet ;)


    Ja das interessiert die ja wohl kaum. Bremsleistung macht da keinen Unterschied. Und ist sowieso HA.


    Kollege hatte nen ej1 mit 195ps b16 Motor umgestanzt auf d16.3 mal durch die mfk. Motor raus Motor rein und loos geht's. 20% Mehrleistung ist ja sowieso legal ohne an den Bremsen was zu machen Oder nicht?

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    Einmal editiert, zuletzt von dani_eg6 ()

  • Ich meine damit nur, wenn der Experte nicht sicher ist druckt er die Typengenehmigung aus und schaut nach. Heisst ja nicht das es vorkommen muss aber ist alles schon passiert.

  • so was ich verstanden habe


    bei einer leistungssteigerung bis 20%
    Es ist von einer APS (DTC,FAKT oder METAS)der Nachweis zu erbringen, dass die bei der 1.Inverkehrsetzung geltenden Vorschriften über Abgase und Geräusche weiterhin eingehalten sind.


    bei einer leistungssteigerung mehr als 20%
    erfordert zusätzlich Art. 97 Abs. 3 VTS und Art. 41 Abs. 5 VTS

  • Stimmt schon wegen der Typenschein. aber wenn die bremse so oem aussieht wie vom eg.
    Denke so fählts kaum auf

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