17" OZ felgen auf Ep3

  • Hi


    Wie ist das eigentlich mit den Felgen. Wenn man andere als original - Felgen auf den Reifen zieht, müssen die eingetragen werden, auch wenn sie die selbe Grösse wie die Originalen haben ? Wollte mir auf meine 17" Sommer-reifen neue OZ Supergranturismo felgen draufmachen lassen, damit ich nicht jeden Winter die Felgen von Sommer auf Winterpneu wechseln muss sondern einfach den kompletten Reifen wechseln kann


    gruss Chris

    Life begins @ 6000 rpm ;)

  • hi! willkommen im blackboard!
    ja wenn du andere felgen drauf tust musst du die eintragen. egal ob sie die gleiche grösse wie die originalen haben ;)

    Anytime, Baby! Tomcat's forever!

  • Ausser wenn auf die Felgen schon ein Gutachten für das jeweilige Fahrzeug besteht, dann muss man glaub diese dann nicht eintragen. Aber ob zu den Supergranturismo ein Beiblatt zum EP 3 vorhanden ist glaub ich nicht. Dann musst du sie, wie Nik es schon gesagt hat, die eintragen lassen.

  • Doch auch dann. Andere Räder müssen immer eingetragen werden.
    Ein Auto darf einfach gesagt nur mit Rädern gefahren werden die vom Hersteller freigegeben sind und/oder im Ausweis stehen ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von poolk ()

  • Genau so wie Nik und poolk geschrieben haben. Zur Felge brauchst du ein Beiblatt mit dem musst du beim Strassenverkehrsamt die Felge in den Fahrzeugausweis eintragen lassen.


    Kleine Anmerkung zur Formulierung:
    Reifen werden auf Felgen aufgezogen und nicht umgekehrt. Eine Felge mit aufgezogenem Reifen nennt man Rad. Musste deinen Beitrag 3 mal lesen damit ich ihn verstand ;)

  • Naja, auch wenn die Felgen 100%ig die selben Dimensionen haben (Auch ET) ??


    Dann müsst ich ja auch Stahlfelgen eintragen?? Macht aber auch niemand!!! Um im Fahrzeugausweis steht ja nur die genaue Dimension....??

    gruss michi
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    -klein, schnell, laut und orange...

  • Zitat

    Original von poolk
    Doch auch dann. Andere Räder müssen immer eingetragen werden.
    Ein Auto darf einfach gesagt nur mit Rädern gefahren werden die vom Hersteller freigegeben sind und/oder im Ausweis stehen ;)


    Ein Kolleg von mir hat nen VW und Gamaparts Alufelgen drauf, welche bei jedem AMAG zu kaufen sind. Bei der MFK wurde dies aber beanstandet, weil er weder ein Beiblatt noch sonstwas beim Kauf des Autos bekommen hatte. Das einzige was er tun musste war eben sich so ein Beiblatt beschaffen. Diesen musste er nur noch an die MFK schicken und gut war. Die Felgen eintragen musste er nicht. Das meinte ich eigentlich.
    Wenn Honda selbt für dieses Auto ein Gutachten für die OZ erstellt hätte, müsste man sie dann auch nicht eintragen. Aber diese OZ die er will muss er eintragen, das ist schon klar ;)

  • oha, soviele Antworten auf einmal :D. Danke für die antwort, werde bei gelegenheit noch ein paar Bilder von meinem Ep3 reinstellen, wer ein Video vom conectp ctr haben will, pm oder so würde reichen, war gestern auf dem Automobile Salon mit meinem camcordeR :D

    Life begins @ 6000 rpm ;)

  • Also ich hab meine Winterräder auch nicht eintragen lassen, ist mir zu Blöd deswegen extra zum MFK zu gehen. Hab das Beiblatt immer im Auto und wenn die Rennleitung mal auf die Idee kommen sollte sich zu beschweren werd ich mich schon rausreden. Bei der letzten Kontrolle haben sie jedenfalls nichts gemerkt... (war wohl zu Beschäftigt mit Luftfilter suchen <laughing> )

  • Eintragen lassen muss man im Prinzip alle Felgen.


    Ohne Vorführen geht es höchstens, wenn ai ASA Prüfbericht vom Importeur (HASA) vorliegt, der bestätigt, dass diese Felgen ohne weitere Umbausmassnahmen auf das Fahrzeug passen. Aber auch dieser ASA-Bericht muss auf der MFK/ dem Strassenverkehrsamt abgestempelt werden

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